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Rechtsnews

Herausgabe des Dienstfahrzeuges bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 
 
LAG Nürnberg, Urteil vom 25. Januar 2011, Az. 7 SA 521/10

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat entschieden, dass im Fall einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Arbeitnehmer einen Dienstwagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch dann herauszugeben hat, wenn er mit seinem Arbeitgeber über die Wirksamkeit der Kündigung streitet.

Im zugrunde liegenden Fall hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Zwischen den Parteien war vertraglich vereinbart, dass der Anspruch auf Überlassung des Fahrzeuges mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet und der Arbeitnehmer das Fahrzeug bei einer Kündigung sofort an den Arbeitgeber zurückzugeben hat. Dem Arbeitnehmer war gekündigt worden. Hiergegen hat er vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben. Da die Rechtmäßigkeit der Kündigung somit noch nicht feststand, hat der Arbeitnehmer das Fahrzeug über den Kündigungszeitpunkt hinaus behalten. Dies hat der Arbeitgeber wiederum zum Anlass genommen, eine weitere Kündigung wegen dieses vertragswidrigen Verhaltens auszusprechen.

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg durfte der Arbeitnehmer das Fahrzeug aufgrund der eindeutigen vertraglichen Vereinbarung nicht behalten, sondern hatte dieses, auch wenn er der Ansicht war, die Kündigung sei unrechtmäßig gewesen, zunächst an den Arbeitgeber herauszugeben. Das Arbeitsgericht hat aber darüber hinaus entschieden, dass die zweite Kündigung unrechtmäßig war, da sie unter Berücksichtigung aller einzelnen Umstände unverhältnismäßig war.

Link: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Anwalt Saale-Holzland-Kreis