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Bussgeldverfahren Akteneinsicht beantragen

Akteneinsicht beantragen

 
 
Wir verschaffen Ihnen schnell und einfach Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.
Die Akteneinsicht ist ideal für alle, die keine Rechtsschutzversicherung haben.


Ablauf der Akteneinsicht

Akteneinsicht im Bussgeldverfahren - Ablauf Sie beantragen die Akteneinsicht über unser nachfolgendes Onlineformular, das Sie vollständig und sorgfältig ausfüllen.

Wir senden Ihnen per E-Mail eine Vollmacht sowie die Rechnung zu. Sobald Sie uns die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt haben und der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben wurde, werden wir im vereinbarten Umfang für Sie tätig.

Sobald wir die Akte von der zuständigen Behörde erhalten, wird diese kopiert und im Original an die Behörde zurückgeschickt. Sie erhalten zeitnah die Kopien von der Originalakte (auf Wunsch inkl. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Beratung des möglichen weiteren Vorgehens), wahlweise per E-Mail oder per Einschreiben mit der Post.


Akteneinsicht beantragen

kompetent • schnell • effektiv


 



  • Sie erhalten von uns eine vollständige Kopie der Akte per Post
    oder E-Mail. Sie können dann entscheiden, ob Sie für weitergehende Maßnahmen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

     
    Wenn Sie uns weitergehend beauftragen Sie zu verteidigen, werden die bislang angefallenen Kosten auf die anfallenden Gebühren angerechnet.


    Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte. Eine vollständige Kopie stellen wir Ihnen zur Verfügung. Gegen den Bußgeldbescheid legen wir Einspruch ein und beraten Sie hinsichtlich der möglichen weiteren Vorgehensweise. Im Ergebnis dessen entscheiden Sie, ob Sie die Angelegenheit selber weiter verfolgen oder uns weiterführend mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
     
    Wenn Sie uns weitergehend beauftragen Sie zu verteidigen, werden die bislang angefallenen Kosten auf die anfallenden Gebühren angerechnet.





  • Persönliche Angaben:








  • Angaben zur Behörde:







  • Sonstiges:



  • Vertragsbedingungen, Belehrung, Widerrufsrecht:
    Bitte lesen Sie die Vertragsbedigungen, Belehrung zur Akteneinsicht und die Widerrufsbelehrung und stimmen Sie diesen zu.








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Anwalt Saale-Holzland-Kreis